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Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Umweltstrafrecht


Im Strafrecht liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der präventiven Beratung unserer Mandanten zur Vermeidung etwaiger Straffälligkeit. Dies gilt insbesondere im Bereich des Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrechts. Darüber hinaus übernehmen wir im Falle des Konfliktes mit dem Strafgesetz Ihre Strafverteidigung sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung. In laufenden Ermittlungsverfahren ist es unser vorrangiges Ziel, zu Gunsten unserer Mandanten so früh wie möglich eine Verfahrenseinstellung zu bewirken, um zu vermeiden, dass aus einem Beschuldigten ein Angeklagter wird, der sich unter dem Druck einer zumeist öffentlichen Hauptverhandlung zu verantworten hat. Neben der Verteidigung im Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafverfahren liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Verteidigung straffällig gewordener Jugendlicher und Erwachsener im Bereich der Straßenverkehrs-, Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte.