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Bau- und Architektenrecht

Bauvertragsrecht
Bauverwaltungsrecht
Architektenrecht
privates Baurecht

Im Bau- und Architektenrecht vertreten wir mittelständische Bauunternehmen, Kommunen, Projektgesellschaften sowie Architekten und private Bauherren. Ein Schwerpunkt unserer Leistungen liegt in der Vertragsgestaltung. Gemeinsam mit unseren Mandanten gestalten wir Bauverträge sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Wir sind tätig in der Entwicklung von Generalunter- und Generalübernehmerverträgen, Projektierungsverträgen, Vorhabens- und Erschließungsplänen sowie sonstigen städtebaulichen Verträgen., Zudem beraten wir unsere Mandanten baubegleitend, um durch konsequente juristische Betreuung langwierige Prozessen bereits im Vorfeld zu vermeiden.. Ferner übernehmen wir auch die Prozessvertretung von Bauunternehmern und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Architektenhonoraransprüche und bei der Abwehr von Mängelgewährleistungs- und Haftpflichtprozessen, wie andererseits von privaten Bauherrn bei der Durchsetzung von Nachbesserungs- Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.