Der aktuelle Rechtsfall
Verbraucherinsolvenz – Gesetzesreform 2008

Am 14.2.08 begann die letzte Phase der Gesetzesreform des Insolvenzrechts, so Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.
In wenigen Wochen wird die Restschuldbefreiung davon abhängig, daß die Verfahrenskosten künftig vom Schuldner gezahlt und eine bestimmte Mindestquote der Schulden getilgt werden müssen. Nur noch bis dahin ist das Verbraucherinsolvenzverfahren kostenlos und mit Nullplan zu starten. Wer kurzfristig einen Beratungshilfeschein bei der Rechtsantragstelle des Amtagerichts beantragt, profitiert. Es genügen Verdienstnachweise (ggf. AlG- oder Rentenbescheid), Belege für laufende Ausgaben (Miete, Unterhalt).

Spätestens wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, dann ist es höchste Zeit für eine Insolvenzberatung. Viele Privatpersonen aber auch Unternehmen geraten nur deshalb in Insolvenz, weil Sie zu spät professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Der beste Rat lautet deshalb: gehen Sie lieber zu früh und lieber einmal zu viel zu einer professionellen Beratung durch den Rechtsanwalt. Im frühen Stadium der drohenden Insolvenz läßt sich oftmals das Ruder noch herumreissen. Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten Sie bei ADJULEX kostenlos und sofort – und nicht wie man hört in Schuldnerberatungsstellen erst nach sechs Monaten – einen Termin für eine qualifizierte Beratung durch einen Anwalt.

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