Der aktuelle Rechtsfall
Kündigung wegen betrieblicher Reorganisation

Gerade kleine und mittlere Betriebe müssen sich einem hohen Kostendruck beugen. Das Bundesarbeitsgericht hilft nun bei der Umstellung von Festanstellungen auf freie Mitarbeit, berichtet Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.
Das in der Reorganisation beratene Unternehmens kündigte alle im Betrieb beschäftigten Plakatierer. Künftig sollten die Plakatierer des Unternehmens nicht mehr als Angestellte sondern als Selbständige arbeiten. Maßgebend für die Entscheidung waren allein wirtschaftliche Erwägungen, nämlich Kosteneinsparung. Vergeblich wandte sich ein Mitarbeiter gegen die Kündigung. Solche Umgestaltungen dürfen als sog. freie Unternehmerentscheidung von den Gerichten nicht auf ihre soziale, organisatorische oder betriebswirtschaftliche Zweckmäßigkeit hin überprüft werden, sondern allein darauf, ob sie willkürlich oder sonst missbräuchlich erfolgt sind. Das war hier zweifellos nicht der Fall.
 

Auch das Angebot an die Mitarbeiter, im gleichen Job als Selbständige weiter für das Unternehmen zu arbeiten, sei juristisch korrekt, stellte das Bundesar-beitsgericht mit Urteil vom 13. März 2008 (2 AZR 103/06) fest. Es handle sich nicht um (neue) Arbeitsverträge, denn die Mitarbeiter unterlägen danach nicht mehr dem für Arbeitsverhältnisse typischen Weisungsrecht des Arbeitgebers in bezug auf Zeit, Ort und Art und Weise der Arbeitsleistung. Außerdem müssten sie die Leistungen nicht in Per-son erbringen, sondern können sie auch durch Dritte, etwa eigene Arbeitnehmer erbringen lassen.
Dies eröffnet gegebenenfalls einen einfacheren Weg zur Kosteneinsparung als etwa Änderungskündigungen mit notwendiger Sozialauswahl.

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