Der aktuelle Rechtsfall
Freispruch nach Beweisverwertungsverbot

Überraschende Polizeiaktionen sind im Strafrecht gefährlich, so Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, bieten aber gute Ansätze für die Verteidigung.
Ohne Hausdurchsuchungsbefehl hatte die Polizei in der Wohnung mehrere Kilogramm Marihuana sowie knapp 100.000 € Bargeld in kleiner Stückelung gefunden und sofort beschlagnahmt. Das Landgericht sprach den Mieter dennoch vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln frei. Grund war die fehlende richterliche Anordnung mit der Folge, daß die dabei gewonnenen Erkenntnisse einem Beweisverwertungsverbot unterfallen. Der Freispruch wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Bleibt noch die Rückgabe des beschlagnahmten Bargelds. Da es ja nicht aus einer Straftat stammte (insoweit Freispruch), wurde es nun zur „Gefahrenabwehr“ sichergestellt. Das zuständige Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 28.2.2008; Az.: 1 A 137/06) bestätigte diese Beschlagnahme: Die Verwendung großer Summen Bargeldes zum Ankauf von Drogen und der damit drohende illegale Handel stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Die Frage, ob Erkenntnisse aus einem Strafverfahren für Zwecke der Gefahrenabwehr im Verwaltungsverfahren verwendet werden dürfen, ist höchst umstritten. Der Fall wird demnächst erneut verhandelt. ADJULEX wird weiter berichten.

rechtsanwaelte