Der aktuelle Rechtsfall
Hochzeit ohne Trauschein?

Ab dem 1.1.2009 darf sich ein Paar kirchlich trauen lassen, auch wenn es sich nicht zuvor beim Standesamt das Ja-Wort gegeben hat. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt ein neues Personenstandsgesetz. Durch den Wegfall des § 67 Personenstandsgesetz ist der Priester nun nicht mehr gehindert, eine kirchliche Trauung zu vollziehen, auch wenn die Heiratswilligen vorher nicht beim Standesamt waren, selbst wenn sie überhaupt nicht beabsichtigen, sich jemals standesamtlich trauen zu lassen. Möglich ist die kirchliche Heirat, allerdings ohne sich zivilrechtlich binden zu wollen. Damit stehen nun die Zivilehe vor dem Standesamt  und die Ehe nach Kirchenrecht  nebeneinander.
Eheleute, die sich nur für das kirchliche Ja-Wort entscheiden, haben allerdings Nachteile. Rechtsanwältin Daniele Heinzerling weist darauf hin, dass das ausschließlich kirchlich getraute Paar zivilrechtlich keine Ehe eingegangen ist. Das Paar lebt dann in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft mit der Konsequenz,

weder von steuerlichen Vorteilen wie dem Ehegattensplitting oder der Privilegierung des Partners im Erbrecht profitiert noch im Falle des Scheiterns der Beziehung Unterhalts-, Renten- und Zugewinnaus-gleichsansprüche bestehen. Für  Eheleute ändert sich nichts, denn nur  das kirchlich getraute Paar gilt als nicht verheiratet.
Bevor also kirchlich der „Bund der Ehe“ geschlossen werden soll, rät Rechtsanwältin Daniele Heinzerling, sich anwaltlich beraten zu lassen. Es könnte eine Vereinbarung über die unterhalts- und vermögensrechtlichen Folgen geschlossen werden, damit nicht der  schwächere Partner das Risiko beim Scheitern der Beziehung allein trägt. Nach wie vor  kann auch ab dem 1.1.2009 eine rechtsverbindliche Ehe nur vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Wer sich also absichern möchte, sollte standesamtlich heiraten oder Verträge schließen.
Rechtsanwältin Daniele Heinzerling ist Fachanwältin für Familienrecht und berät bei Vertragsgestaltungen, Ehescheidungen, Unterhaltsangelegenheiten, Güterrecht, Sorge- und Umgangsstreitigkeiten.

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