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Gesetzlich versichert und dennoch umsorgt wie ein Privatpatient: Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse âKostenerstattungâ einfordern, werden Sie zum umworbe-nen Privatpatienten, rĂ€t Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer. Eine Alternative fĂŒr alle Kassenpatienten, die nicht lĂ€nger befĂŒrchten wollen, nur noch eine Behandlung zweiter Klasse zu bekommen, denn jeder Patient kann bei seiner Kasse das Prinzip der PrivatvergĂŒtung fĂŒr sich in Anspruch nehmen. Die Kassen wollen natĂŒrlich nicht, mĂŒssen sich aber dem Patientenwunsch beugen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daĂ EinschrĂ€nkungen gegen das Grundrecht auf Leben und gegen das Sozialstaatsprinzip verstoĂen. Das den Kassenpatienten bekannte âSachleistungsprinzipâ funktioniert ĂŒber die Versichertenkarte. Der Arzt rechnet direkt mit der Kasse ab und bekommt eine einmalige Pauschale, die alle Kosten im Quartal abdecken soll.
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Sucht ein Kranker mehrmals die Sprechstunde auf oder braucht besondere Untersuchungen, bezahlt die Kasse dem Arzt dafĂŒr nichts extra. Und nur Medikamente solcher Hersteller dĂŒrfen verschrieben werden, mit denen die Kasse RabattvertrĂ€ge hat, nicht die am besten helfen. Kostenerstattung bedeutet dagegen, daĂ der Patient eine Rechnung be-kommt, diese bezahlt und bei seiner Versicherung einreicht. Der Patient wird zum vollwertigen Partner des Arztes.
Wer ganz sicher gehen will, schlieĂt eine ambulante Zusatzversicherung ab. Deren Kosten können meist vollstĂ€ndig durch den Wechsel in eine gĂŒnstige Krankenkasse finanziert werden. Das Thema wird fortgesetzt: Vor- und Nachteile - werâs nicht macht ist dumm; Kostenerstattung - chronisch Kranke leben lĂ€nger; Welche Ărzte verzichten auf Diffe-renzbetrĂ€ge?
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