Der aktuelle Rechtsfall
Barfußmedizin für Kassenpatienten (II)

Gesetzliche Krankenkassen wollen nur noch Gesunde. Kranken werden Behandlung und Medikation versagt. Die Fachpresse warnt vor der Wiederholung eines spektakulären Skandals.

Es beginnt mit Schmerzen hinter dem Brustbein und Beklemmungsgefühl. Ein Arzt untersucht korrekt, nimmt Blut und testet die Lungenfunktion. Auch das Belastungs-EKG bleibt ohne Befund. Herzinfarkt ausgeschlossen - die Hausarztpauschale für das Quartal verbraucht. Während beim Patienten tags darauf Reizhusten hinzutritt, wird er zur Kostenlast. Weitere Untersuchungen zahlt die Kasse nicht mehr. Der Patient wird folglich überwiesen, das Kostenproblem bloß verschoben. Termine dauern. Folge: Tod durch Lungenembolie. Dabei ist der Verlauf typisch. Ein zweites EKG hätte eine Lungenüberbelastung gezeigt und einen Farbduplexdoppler der Beine nahegelegt. Dabei wäre die Thrombose erkannt und der Patient nach kurzem Krankenhausaufenthalt geheilt worden.

Die neuen Fallpauschalen seit September 2008 wirken bewußt als „passive Sterbehilfe“ und sparen den Kassen so Millionenbeträge. Lebensrettende Farbduplexdoppler, Gastroskopie und Echokardiogramm wurden hausärztlich niedergelassenen Ärzten gestrichen: Kassen versprechen Prämien für nicht durchgeführte Untersuchungen! Als weitgehend unbekannten Ausweg haben gesetzlich Versicherte aber die Möglichkeit, sich anstelle der üblichen, eingeschränkten Sachleistungen (Abrechnung über die Versichertenkarte) für eine Behandlung mit Kostenerstattung zu entscheiden, sehr zum Verdruß der Kranken- und Gesundheitskassen. Kassenpatienten kann daher nur geraten werden, die ambulante Kostenerstattung bei der Krankenkasse zu beantragen, so Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer. Und zwar bevor sie krank werden. Das Thema wird fortgesetzt.

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