Der aktuelle Rechtsfall
Neue Ehefrau oder Ex-Ehefrau: Wer ist vorrangig unterhaltsberechtigt?

Rechtsanwältin Daniele Heinzerling, Fachanwältin für Familienrecht, erläutert das aktuelle Grundsatzurteil des BGH vom 30.7.2008 (AZ: XII ZR 177/06) zum neuen Unterhaltsrecht, das die Rechte der neuen Ehefrau gegenüber der Ex-Ehefrau stärkt. Danach geht der Unterhaltsanspruch der neuen Ehefrau dem der Ex-Frau vor. Im entschiedenen Fall hatte ein Lehrer wieder geheiratet. Er wollte keinen nachehelichen Unterhalt mehr zahlen, weil er aus der neuen Ehe eine Tochter zu unterhalten hat. Die erste Ehe des Mannes dauerte 24 Jahre und blieb kinderlos. Die Ex-Frau arbeitete während der Ehe vollschichtig. Die neue Frau des Lehrers betreut das noch nicht dreijährige Kind. Das Amtsgericht hatte den Wegfall der Unterhaltspflicht verneint. Das Oberlandesgericht hingegeben gab dem Mann teilweise recht und kürzte die Unterhaltsverpflichtung.

Der BGH entschied: Weil die neue Ehefrau das gemeinsame Kind betreue, sei sie vorrangig. Andere Ehegatten oder geschiedene Ehegatten stehen nach dem seit dem 1.1.2008 gültigen Unterhaltsrechtsänderungsgesetz nur dann im gleichen Rang, wenn eine lange Ehedauer vorliegt. Dabei sei aber nicht allein die Dauer der Ehe entscheidend. Vielmehr sei auch zu beachten, ob der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte ehebedingte Nachteile erlitten habe. Da die Ex-Ehefrau in ihrer langen und kinderlosen Ehe durchgehend vollschichtig berufstätig war, sei ihr Unterhaltsanspruch gegenüber der neuen Ehefrau nachrangig.

rechtsanwaelte