Der aktuelle Rechtsfall
Mieter tricksen Zwangsräumung aus


Wenn Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten inkl. Nebenkostenvorauszahlung im Verzug sind, kann der Vermieter fristlos kündigen und die Wohnung zwangsräumen. Böswillige Mieter haben jetzt einen totsicheren Trick, dies zu verhindern. Vermietern hilft nur noch Expertenrat, so Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.
Wenn Gerichtsvollzieher zwangsweise räumen wollen, genügt die bloße Behauptung einer fremden Person, auf Grund eines Untermietervertrags Untermieter der Räume zu sein. Gegenüber dem angeblichen Untermieter ist die Vollstreckung aus dem Räumungsurteil unzulässig, weil er in dem Urteil nicht genannt ist und sich dieses daher nicht gegen ihn richtet. Obwohl in diesem Fall der Verdacht besteht, daß das Manöver nur die Vollstreckung vereiteln soll, muß die Zwangsräumung eingestellt werden, so der BGH.

 

Auch offensichtlicher Mißbrauch rechtfertig es nicht, die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung außer Acht zu lassen und staatlichen Zwang gegen Personen auszuüben, gegen die kein Vollstreckungstitel vorliegt, begründete der BGH seine Entscheidung vom 14.8.2008, Az. I ZB 39/08. Es genügt also, wenn ein Dritter sich wahrheitswidrig auf ein tatsächlich nicht bestehendes Untermieterverhältnis mit dem Hauptmieter berufe, nur um die Zwangsräumung zu vereiteln.
Damit Mietern nun überhaupt noch mit der Räumung beizukommen ist, brauchen Vermieter Spezialisten, so Rechtsanwalt Mayer.

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