Der aktuelle Rechtsfall
Geänderte Heizkostenabrechnung 2009

Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer erinnert alle Vermieter daran, dass der Gesetzgeber am 19.09.2008 gravierende Änderungen bei der zwingend geltenden Heizkostenverordnung beschlossen hat. Die Änderungen treten zum 01.01.2009 inkraft und haben daher bereits Gültigkeit für die Abrechnungen für das Jahr 2009.

Während bislang die Wärmekosten zu 50 % bis 70 % verbrauchsabhängig umgelegt werden konnten, gilt nunmehr zwingend, dass 70 % der Kosten nach Verbrauch umzulegen sind.

 

Dies wird auch dann gelten, wenn in einem Mietvertrag eine andere Quote festgelegt ist. Nur sogenannte Passivhäuser sind von den Regelungen der Heizkostenverordnung befreit. Künftig kann der Vermieter auch die Kosten einer Verbrauchsanalyse auf die Mieter umlegen. Der Vermieter soll künftig die Ableseergebnisse dem Mieter innerhalb eines Monats nach der Ablesung mitteilen. Hierbei soll künftig die Ablese-Quittung bei Verdunstungsgeräten ausreichend sein.

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