Der aktuelle Rechtsfall
Weihnachtsgeld für alle gleich

Alle Jahre wieder folgt in Betrieben der Streit ums Weihnachtsgeld. Gerade in Krisenzeiten wird es oft gekürzt. Für alle oder nur für viele, ist die arbeitsrechtliche Frage, so ADJULEX Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.

Im konkreten Fall wollte sich ein Arbeitgeber bei einigen Mitarbeitern bedanken, die ihn besonders unterstützt hatten. Diesen Mitarbeitern bot er Weihnachtsgeld für dieses und die nächsten Jahre an, den anderen nicht. Damit bekundete der Unternehmer laut Bundesarbeitsgericht, dass die bedachten Mitarbeiter auch in den Folgejahren gegenüber dem Unternehmen treu wären. Doch diese Voraussetzung für die Sonderleistung könnten ja auch alle anderen Mitarbeiter erbringen. Damit habe der Unternehmer verschiedene Zwecke als Voraussetzung für eine Sondervergütung vermischt.

 

Wenn Weihnachtsgeld an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist, muss der Unternehmer aber insoweit alle Mitarbeiter gleich behandeln. Das geht aus Urteilen vom 8.11.2007  (Az. 10 AZ 568, 569 und 570/06) hervor. Danach sind Arbeitgeber bei Sonderzahlungen an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

ADJULEX wünscht Ihnen auf diesem Weg alles Gute zum Neuen Jahr. Mangels erzielter Einigung mit dem Verlag werden Sie 2009 auf den gewohnten Rechtsfall leider verzichten müssen. Als Rechtsanwälte und Steuerberater stehen wir Ihnen aber weiterhin in allen Fragen gerne zur Verfügung.

rechtsanwaelte