Der aktuelle Rechtsfall
Schuldanerkenntnis nach Verkehrsunfall

Im ersten Schrecken nach einem Umfall scheint die Schuldfrage oft ganz klar und warum sollte man das nicht auch schriftlich festhalten. Oft stellt sich aber spÀter heraus, dass es juristisch gar nicht so eindeutig ist und vermeintlich Unschuldige doch Mitschuld haben, so der Fuldaer Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer. Aufgrund vieler Leseranfragen veröffentlichen die AnwÀlte von ADJULEX gerne auch 2009 den aktuellen Rechtsfall.

Beim Einfahren in eine Kreuzung bremste ein 77-jĂ€hriger Fuldaer abrupt, weil er irrtĂŒmlich annahm, ein etwa 50 cm großes Hindernis versperrte ihm den Weg. Das nachfolgende Fahrzeug fuhr auf. Noch an der Unfallstelle erklĂ€rte der Auffahrende auf einem Notizzettel, er sei der Verursacher.

 

Solche ErklĂ€rungen sieht das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf (Az.: 1 U 246/07 vom 16.6.08) nicht als Schuldanerkenntnis. Der Unfallbeteiligte sei nach § 7 der Versicherungsbedingungen (AKB) nicht berechtigt, AnsprĂŒche anzuerkennen. Zudem sei an Ort und Stelle weder die Zeit noch die Möglichkeit, die Frage seiner Mitschuld korrekt zu beurteilen. Es sei daher davon auszugehen, dass sich ein Unfallbeteiligter durch solche ErklĂ€rungen nicht rechtlich binden, sondern nur unĂŒberlegt die Gegenseite beruhigen wolle. Allerdings werde die ErklĂ€rung als Indiz fĂŒr ein Fehlverhalten und Mitverschulden an dem Unfall gewertet. Konkret erhielt der abrupt bremsende Fahrer ein Mitverschulden von einem Drittel!
Bei jedem Unfall kostenlos: die Unfallhotline 0800 700 333 06. Die Unfallmanagerin bei ADJULEX, Elena Schneider, hilft sofort und kompetent.

rechtsanwaelte