Der aktuelle Rechtsfall
Eigenbedarf muss ernsthaft sein

Wer Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen will, muß dies gut vorbereiten, berichtet ADJULEX Rechtsanwalt Daniel Golla aus der Praxis.

So fiel jetzt die auf Eigenbedarf gestützte Kündigung einer seit über 20 Jahren vermieteten Wohnung eines Fuldaer Vermieters bei Gericht durch. Der Vermieter selbst bewohnte zusammen mit seiner Frau und seiner Tochter eine Doppelhaushälfte in Petersberg und benötigte die Mietwohnung angeblich für seine 19-jährige Tochter. Deren Wunsch sei es, das Kinderzimmer zu verlassen und einen eigenen Hausstand zu gründen. Obwohl grundsätzlich anerkennenswert, sprachen Ungereimtheiten gegen den ernsten Willen der Tochter dort auch einzuziehen.


 

So betrug etwa die ortsübliche Miete für die Wohnung mindestens 650 €, während die Mieter bisher nur 510 € bezahlten. Auch hätte die Tochter die Miete gar nicht selbst mit ihrer Ausbildungsvergütung bestreiten können. Es wären also erhebliche finanzielle Mehrbelastungen auf die Eltern zugekommen. Diese und weitere Ungereimtheiten trugen dazu bei, dass der Richter schließlich nicht von der Ernsthaftigkeit der Kündigung überzeugt war und sie deshalb als unwirksam betrachtete. Der Mieter kann bleiben. Der Vermieter war schlecht beraten.

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