Bis zur Grundsatzentscheidung des BGH vom 9. Juli 2008 (Az. XII ZR 179/05) waren Zuwendungen zwischen nicht verheirateten Lebenspartnern nach dem Scheitern der Beziehung nicht auszugleichen, erläutert ADJULEX Fachanwältin für Familienrecht Daniele Heinzerling die spektakuläre neue Rechtsprechung.
Während 13-jährigem Zusammenleben hatte die Partnerin in unserem Fall ein Grundstück gekauft. Miteigentum räumte sie ihrem Lebensgefährten aber nicht ein, obwohl man sich zum Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung entschloss. Drei Jahre nach dem Bezug des Hauses scheiterte die Beziehung und die Frau verlangte den Auszug des Partners, worauf dieser im Gegenzug Rückerstattung von Zahlungen in Höhe von rund 80.000 Euro und Ersatz von