Der aktuelle Rechtsfall
Hilfe für geschädigte Kapitalanleger

In der Finanzkrise haben nicht nur Inhaber von Lehman-Zertifikaten gelitten. Kursverluste von 50 % sind bei Fonds keine Seltenheit. Für alle gibt es jetzt Hoffnung auf Schadensersatz, rät Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer zum Handeln.

Betroffen sind all jene Anleger, die von ihrer Bank nicht „hauseigene“, sondern Papiere eines fremden Emittenten gekauft haben. Egal ob Aktienfonds, Medienfonds oder Anleihen anderer Banken etc. Beim Kauf war zwar für niemanden der Zusammenbruch aller Märkte und renommierter Investmentbanken voraussehbar. Darauf kommt es rechtlich aber gar nicht an. Vielmehr können Anleger über einen juristischen Kniff das eingesetzte Kapital zurückbekommen, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.02.09 (Az.: XI ZR 510/07) brand-

 

aktuell bestätigt hat. Die Lösung des BGH heißt: versteckte Kick-back-Zahlungen. Banken erhalten für die Vermittlung solcher Papiere Courtagen von den Emittenten. Diese Vermittlungsgebühren legen sie den Anlegern aber fast nie offen - und täuschen damit über ihre vermeintliche Neutralität bei der Anlageempfehlung. Das rächt sich nun. Anleger können in solchen Fällen den Kauf rückgängig machen und erhalten das eingesetzte Kapital nebst Zinsen wieder. Zwischenzeitliche Verluste fallen vollständig an die Bank.
Was so einfach klingt, ist es auch, vorausgesetzt Anleger gehen die komplizierte Materie fachmännisch an. Dringender Rat lautet, nicht selbst mit der Bank zu verhandeln, denn Depotumschichtungen könnten den Anspruch zunichte machen. Die Kapitalmarktrechtler von ADJULEX helfen kompetent.

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