Der aktuelle Rechtsfall
Kündigung auf Freizeitverhalten gestützt

Schlechtes Freizeitverhalten kann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, so ADJULEX Rechtsanwalt Oliver Hezel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Der bei einer Gemeinde angestellte Arbeiter war auch im Rotlichtmilieu tätig, was durch Zufall herauskam. Die Kommune kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt. Die Leistungen des Arbeiters gaben ansonsten keinen Anlass zur Klage. Eine Verknüpfung zwischen Privatem und Beruf ist dabei zur Kündigung notwendig, aber schnell gefunden. Etwa, wenn ein schlechter Ruf auf den Arbeitgeber ausstrahlt, was aber bei einem einfachen Arbeiter nicht zu befürchten war.

 

Eine Verknüpfung der Zuhälterei zu seinem Arbeitgeber sah das LAG Hamm (Urteil vom 12.02.2009, Az.: 17 Sa I567/08) schon darin, dass der Arbeitnehmer als Motiv für die Nebentätigkeit im Rotlichtmilieu den aus seiner Sicht zu geringen Lohn nannte, den er aufbessern wollte. Das genügte für die Kündigung. Dieses Urteil sollte Arbeitnehmer mit kritischem Freizeitverhalten, auch riskantem Sport etc., aufschrecken.

Beratung finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Tel. 0800 - 700 333 06.

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