Der aktuelle Rechtsfall
Kostenlose Verbraucherinsolvenz

Beratungshilfe wird für Schuldner immer weiter eingeschränkt. Bald wird diese für die Einleitung von Insolvenzverfahren nicht mehr greifen, warnt Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, Fachanwalt für Insolvenzrecht.
In Kürze wird wohl auch die Restschuldbefreiung davon abhängen, daß die Verfahrenskosten vom Schuldner gezahlt und eine bestimmte Mindestquote der Schulden getilgt werden müssen. Nur noch bis dahin ist das Verbraucherinsolvenzverfahren kostenlos und mit „Nullplan“ zu starten. Wer einen Beratungshilfeschein bei seinem Amtsgerichts holt, profitiert. Es genügen Verdienstnachweise (ggf. AlG- oder Rentenbescheid, Kindergeld), Belege für laufende Ausgaben (Miete, Unterhalt).

 

Spätestens dann, wenn Schuldner das Gefühl haben, dass ihnen die Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, ist es höchste Zeit für eine Insolvenzberatung. Viele Privatpersonen aber auch Unternehmen geraten nur deshalb in Insolvenz, weil Sie zu spät professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Der beste Rat lautet deshalb: gehen Sie lieber zu früh und lieber einmal zu viel zu einer professionellen Beratung durch den Rechtsanwalt. Im frühen Stadium der drohenden Insolvenz läßt sich oft auch eine Vergleichslösung finden. Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten Sie bei ADJULEX kostenlos und sofort einen Termin für eine qualifizierte Beratung durch einen Anwalt.


Beratung finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Tel. 0800 - 700 333 06.

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