Der aktuelle Rechtsfall
Der Prozess Jesu

Die Kreuzigung Jesu Christi am Karfreitag ist ein zentrales Element des Christentums. Aber musste Jesus wirklich sterben? Juristisch betrachtet ist das strittig. Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer rollt den Fall nochmal auf.

Jüdische Religionsführer in Jerusalem lassen Jesus verhaften. Der Vorwurf lautet Gotteslästerung, er habe sich zum König der Juden ernannt. Nach jüdischem Gesetz ein Kapitalverbrechen, nach römischem Recht aber keine Straftat. Trotzdem soll der römische Statthalter entscheiden. Der fühlt sich unzuständig und will den Fall zurück ans jüdische Gericht geben. Aber die Hohepriester dürfen aus religiösen Gründen keine Todesstrafen verhängen und auch nicht vollstrecken - juristisch betrachtet ein Kompetenzstreit zwischen jüdischer Gerichtsautonomie und römischem Besatzungsrecht

 

War das rechtlich sauber? Anhand von Vergleichsfällen läßt sich das römische Provinzialrecht rekonstruieren. Formal erfolgte die Verurteilung wohl wegen Mißachtung des Gerichts und damit des Kaisers. Jesus verweigert nämlich die Aussage. Ein Aussageverweigerungsrecht hatte ein NichtRömer aber nicht. Darauf stand der Tod am Kreuz als schändlichste aller Strafen. Aber auch fast 2.000 Jahre nach seinem Tod - rein juristisch ist der Fall Jesu immer noch nicht ganz geklärt. Hätte ein geschickter Anwalt den Opfertod verhindern können?

ADJULEX wünscht Ihnen ein gesegnetes Osterfest.

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