Der aktuelle Rechtsfall
Lohnverzicht unwirksam

Rechtsanwalt Oliver Hezel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, weiß, was beim Lohnverzicht in der Unternehmenssanierung zu beachten ist.
Der insolvente Träger einer Kindertagesstätte plante eine Übergabe an einen anderen Träger mit Übernahme aller Arbeitsverhältnisse. Voraussetzung sei aber ein Verzicht der Mitarbeiter auf alle offenen Urlaubs- und Weihnachtsgelder zur Vorbereitung der Übergabe und damit für den Arbeitsplatzerhalts. Andernfalls drohe Insolvenz.
Die Mitarbeiter stimmten zu und unterschrieben den Verzicht. Nach der Unternehmensveräußerung erhob eine betroffene Erzieherin aber dennoch Anspruch auf ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld - und das

Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19. März 2009 – 8 AZR 722/07) gab ihr Recht: Bei einem Betriebsübergang ist zwingend vorgeschrieben, dass der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Die Verzichtserklärung hätte also gegenüber dem Übernehmer – für den Fall der Übernahme durch ihn – erklärt werden müssen, dann wäre er wirksam gewesen. So muss der Übernehmer nun sämtliche Ansprüche, auf die die Mitarbeiter eigentlich verzichtet hatten, doch ausbezahlen.
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