Der aktuelle Rechtsfall
Insolvenz bei AUDI - Wo bleiben die Kunden?

Die Insolvenz des Fuldaer Audi Zentrums schädigt nicht nur das Markenimage. Leidtragende sind Kunden, die ihre Anzahlungen erbracht aber noch kein Fahrzeug ausgeliefert bekommen haben, berichtet der Fuldaer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Volker Mayer.

Der Insolvenzrechtler hilft derzeit sechs Betroffenen. „Wir retten das Kundengeld in der Mehrzahl der Fälle. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei Audi. Dann sind Barzahlungen von Überweisungen zu unterscheiden“, so Mayer über die unterschiedlichen Lösungsansätze.

 

Maßgeblich ist § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 der Insolvenzordnung. Danach kann die Insolvenzverwalterin die Zustimmung zur Auslieferung des Fahrzeugs nicht verweigern, wenn der Sicherung der Vermögensmasse genüge getan ist. Das ist gerade in den spektakulären Fällen gegeben, wo Gelder unmittelbar vor dem Insolvenzantrag überwiesen worden waren. Diese Zahlungen liegen auf den Konten und stehen der Masse zur Verfügung.
Die abwartende Haltung der Insolvenzverwalterin ist für Mayer ein Zeichen mangelnden Problembewußtseins: „Bei manchen Kunden geht es um die Existenz und solche Rechtsfragen muß ein erfahrener Verwalter über’s Wochenende entscheiden können.“

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