Der aktuelle Rechtsfall
Gesetz regelt Deals im StrafprozeĂź

Jetzt wird Gesetz, was schon lange in deutschen Strafverfahren nötig war: die Absprache, der „Deal“, so das Mitglied im Fuldaer Anwaltsverein Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.

Demnach kann sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten „über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen“. Das Gericht kann einen Vorschlag machen, in dem die Ober- und die Untergrenze der Strafe angegeben werden dürfen. Der Deal kommt nur zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichts zustimmen.

Wichtig: Ein Geständnis darf nicht verwertet werden, wenn sich das Gericht von einer vereinbarten Absprache wieder löst. Alle Verfahrensbeteiligten können gegen ein Urteil, das aufgrund einer Absprache ergangen ist, Rechtsmittel einlegen. „Das Gesetz schafft die vom Bundesgerichtshof geforderte Klarheit und Rechtssicherheit für Absprachen im Strafverfahren“, sagt Mayer. „Wir Anwälte waren es, die maßgeblich dazu beigetragen haben, Absprachen zu praktizieren.“ Für Angeklagte wird das Strafverfahren nun berechenbarer, es sind jetzt auch die vor dem Gesetz gleich, die sich den Deal - anders als Prominente - früher nicht „leisten“ konnten.

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