Der aktuelle Rechtsfall
Überrumpelung des Mieters führt zu Schadensersatz

Wie im Arbeitsrecht, gilt jetzt auch im Mietrecht: Wer zu einem Aufhebungsvertrag gedrängt wurde, kann Schadensersatz verlangen. Darauf weist Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer hin.

Eine Mieterin erhielt vom Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Sollte sie nicht freiwillig ausziehen, würde ihr der Prozeß gemacht, hieß es in der Kündigung. Solchermaßen bedrängt kam es schließlich zu einer Vereinbarung auf Grund derer die Mieterin auszog. Als sie später feststellte, daß der Vermieter das Haus zum Verkauf anbot, wurde ihr schnell klar, daß sie über den Eigenbedarf getäuscht worden war

Sie verlangte daraufhin vom Vermieter Ersatz des entstandenen Schadens, was dieser ablehnte, denn die Mieterin sei nicht wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs, sondern freiwillig ausgezogen, es sei ja insoweit ein Aufhebungsvertrag über das Mietverhältnis geschlossen worden. Der Bundesgerichtshof gab der  Mieterin mit Urteil vom 08.04.2009 – VIII ZR 231/07 Recht. Der Anspruch auf Schadensersatz werde nicht durch eine einvernehmliche Räumungsvereinbarung ausgeschlossen. Entscheidend sei es, dass die Täuschung des Vermieters über den Eigenbedarf das Motiv für den Auszug des Mieters war.

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