Der aktuelle Rechtsfall
Zugewinnausgleich bei Scheidung ab September neu geregelt

Seit 14.5.2009 ist eine Änderung des Zugewinnausgleichs Gesetz, die für alle Scheidungen greift, die nach dem 1. September 2009 beantragt werden. Die finanziellen Unterschiede zur heutigen Regelung sind zum Teil erheblich, so die ADJULEX Fachanwältin für Familienrecht Daniele Heinzerling.

Das gilt in besonderem Maße für Ehen von Selbständigen, Existenzgründern und solchen, die mit Schulden in die Ehe gegangen sind. Bisher blieben bestimmte Schulden als „negatives Anfangsvermögen“ beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt. Das war nachteilig für den anderen, denn auch die Tilgung der Schulden während der Ehe bedeutet real einen Zuwachs des Vermögens, der im Falle einer

Scheidung bisher nicht auszugleichen ist. Noch härter trifft es momentan Ehegatten, die die Schulden des anderen Teils während der Ehe zurückgezahlt und zusätzlich eigenes Vermögen erworben haben. In diesen Fällen bleibt nicht nur die Schuldentilgung und der damit verbundene Vermögenszuwachs beim Partner unberücksichtigt, darüber hinaus muss der Ehegatte auch noch das eigene Vermögen nach der Scheidung teilen.
Der Gesetzgeber hat jetzt einen Scheidungswettlauf initiiert. Scheidungswillige Ehepartner mit Anfangsschulden werden zu einem Scheidungsantrag vor dem 1.9. geradezu gedrängt. Eine rechtzeitige Beratung ist dringend anzuraten. Das Thema wird nächste Woche vertieft.

rechtsanwaelte