Der aktuelle Rechtsfall
Kostenlose Verbraucherinsolvenz

Beratungshilfe für Insolvenzverfahren soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin noch bis zur Bundestagswahl am 27.9.09 gewährt werden, so Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Danach wird die Restschuldbefreiung davon abhängen, daß die Verfahrenskosten vom Schuldner gezahlt und eine bestimmte Mindestquote der Schulden getilgt werden müssen. Nur noch bis dahin ist das Verbraucherinsolvenzverfahren kostenlos und mit „Nullplan“ zu starten. Wer einen Beratungshilfeschein bei seinem Amtsgerichts holt, profitiert. Es genügen Verdienstnachweise (ggf. AlG- oder Rentenbescheid, Kindergeld), Belege für laufende Ausgaben (Miete, Unterhalt).

 

Spätestens dann, wenn Schuldner das Gefühl haben, dass ihnen die Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, ist es höchste Zeit für eine Insolvenzberatung. Viel zu oft werden noch Zahlungen erbracht, obwohl damit nicht einmal die laufenden Zinsen abgedeckt sind. „Rausgeworfenes Geld“, so Mayer.
Der beste Rat lautet deshalb: gehen Sie lieber zu früh und lieber einmal zu viel zu einer professionellen Beratung durch den Rechtsanwalt. Im frühen Stadium der drohenden Insolvenz läßt sich oft auch eine Vergleichslösung finden. Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten Sie bei ADJULEX kostenlos und sofort einen Termin für eine qualifizierte Beratung durch einen Anwalt
Beratung finden Unternehmer und Verbraucher unter Tel. 0800 - 700 333 06 (Gebühren-frei).

rechtsanwaelte