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Wird das eigene Auto durch Verschulden oder Teilverschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers zerstört, leistet die eigene Kaskoversicherung vollen Ersatz. Sie wird aber vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung das Geld - nach Verschuldensquote - „zurückholen“. Diesen Regress hatte der Gesetzgeber für den Fall ausgeschlossen, dass es beim Unfallgegner um einen „Familienangehörigen“ handelt, der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Rechtsanwalt und Dipl.-Bw. Oliver Hezel weist darauf hin, dass viele gar nicht wissen, dass inzwischen das Wort „Familienangehöriger“ gestrichen wurde.
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Ein Regressverbot gilt jetzt gegenüber allen Personen die zusammenleben, also etwa Lebenspartner. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 22. April 2009 – IV ZR 160/07 die neue Regelung auch auf einen Unfall angewendet, der sich bereits vor der Änderung ereignet hatte. Für ein ohne Trauschein zusammenlebendes Paar ein ganz entscheidender Vorteil.
Der Rat: Dringend alle Unfälle zwischen Befreundeten nochmals zu überprüfen - und Hochstufung ber Beiträge vermeiden. Die gebührenfrei Anwalts-Hotline 0800 - 7000 333 06 hilft.
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