Der aktuelle Rechtsfall
Kein Regress durch Kaskoversicherung

Wird das eigene Auto durch Verschulden oder Teilverschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers zerstört, leistet die eigene Kaskoversicherung vollen Ersatz. Sie wird aber vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung das Geld - nach Verschuldensquote - „zurückholen“. Diesen Regress hatte der Gesetzgeber für den Fall ausgeschlossen, dass es beim Unfallgegner um einen „Familienangehörigen“ handelt, der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Rechtsanwalt und Dipl.-Bw. Oliver Hezel weist darauf hin, dass viele gar nicht wissen, dass inzwischen das Wort „Familienangehöriger“ gestrichen wurde.

Ein Regressverbot gilt jetzt gegenĂĽber allen Personen die zusammenleben, also etwa Lebenspartner.
Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 22. April 2009 – IV ZR 160/07 die neue Regelung auch auf einen Unfall angewendet, der sich bereits vor der Änderung ereignet hatte. Für ein ohne Trauschein zusammenlebendes Paar ein ganz entscheidender Vorteil.

Der Rat: Dringend alle Unfälle zwischen Befreundeten nochmals zu überprüfen - und Hochstufung ber Beiträge vermeiden. Die gebührenfrei Anwalts-Hotline 0800 - 7000 333 06 hilft.

rechtsanwaelte