Der aktuelle Rechtsfall
Rentnern drohen Steuernachzahlungen

Renten sind seit 2005 steuerpflichtig. Wer bisher nicht gezahlt hat, wird demnächst mit unangenehmer Post vom Finanzamt rechnen müssen, warnt der Fuldaer Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Renten zur Hälfte zu versteuern, mit jährlich steigendem Anteil. Arbeitnehmer erhalten umgekehrt einen Steuerabzug auf die Beiträge. Betroffen sind davon etwa ein Viertel aller Rentner, nämlich alle diejenigen, die neben der Rente noch Einkünfte haben, etwa Mieteinnahmen oder Zinseinkünft.

Als Faustformel gilt: Wer insgesamt über 19.000 Euro im Jahr hat, wird vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Der SPD-Finanzminister lehnt dabei ausdrücklich jede Gnade und Härtefallregelung ab. Steuersünder müssen deshalb bestraft werden.

Wer im Zweifel ist oder sich nachträglich retten will, muss schnell sein und eine strafbefreiende Steuererklärung nachreichen. Frau Kerwel oder Frau Zimmermann und die gebührenfreie Hotline 0800 - 700 333 06 helfen.

In eigener Sache: Rechtsanwalt Dr. Mayer ist künftig auch als Professor an der Fachhochschule Köln tätig. Selbstverständlich erreichen Sie ihn aber weiterhin wie gewohnt als Rechtsanwalt bei ADJULEX.

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