Der aktuelle Rechtsfall
Kann der Kunde vom Vertrag zurĂĽcktreten?

Wenn eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, egal ob ein Auto gekauft, oder Handwerkerarbeiten beauftragt wurden, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer.

Streitig ist bei Werkverträgen meist, ob der Mangel „erheblich“ ist. Konkret war bei einer Solaranlage (18.122 €) trotz Nachbesserung die Wärmeleistung ungenügend. Der Kunde verlangte daher vollständigen Rückbau. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Koten der richtigen Mängelbeseitigung nur knapp 1.700 € betragen hätten.

Ob eine Pflichtverletzung erheblich ist, richtet sich nach einer umfassenden Interessenabwägung. Kostet die Fehlerbehebung mehr als 20 % des Preises wird das vermutet. Aber auch bei unter 10 % reichen eine nachhaltige Funktionsbeeinträchtigung der Anlage und mehrere erfolglose Nachbesserungsversuche für den Rücktritt. Die Klage hatte daher vor dem OLG Karlsruhe, Urteil v. 13.11.2008 – 9 U 150/08 Erfolg.
Im Zweifel geht ein Mangel zu Lasten des Werkunternehmers. Ein Rücktritt des Kunden ist dann möglich. Rechtzeitiger Rechtsrat unter der ADJULEX Hotline 0800 - 700 333 06 hilft.

 

rechtsanwaelte