Der aktuelle Rechtsfall
Kein Bußgeld bei Abstand- und Tempomessung mit Video

Davon träumt jeder Verkehrssünder: Wegen unzulässiger Messmethode ohne Strafe davonzukommen. Der Fuldaer Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer hat die Lücke für viele entdeckt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11.8.2009, Az: 2 BvR 941/08, entschieden, dass Verkehrsüberwachungen unverwertbar sind, wenn das gesamte Verkehrsgeschehen gefilmt wird und so der ganze fließende Verkehr identifiziert werden kann. Bußgeldbescheide und „Punkte“ etwa bei Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen an Autobahnbrücken unbedingt anfechten! Meist erfolgen diese per Video.

Rechtlich einwandfrei sind aber nur Messungen, bei denen bloß der Verkehrssünder aufgezeichnet wird. Wichtig sind die Fristen: Chancen hat nur der, bei dem das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Rechtskräftige Verfahren können nicht mehr aufgerollt werden; dann bleibt es bei Bußgeld, Punkten und eventuell Fahrverbot.

Mit Bußgeldbescheiden immer erst bei Adjulex nachfragen. Die Hotline 0800 - 700 333 06 hilft weiter.

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