Der aktuelle Rechtsfall
Pflegeleistungen beim Erbe honoriert

Streit beim Erbe ist nichts neues. Und der Ausgleich für erbrachte Pflegeleistungen ist oft im Zentrum. Am besten läßt sich Streit durch ein gut formuliertes Testament vermeiden. Aber leider haben längst nicht alle ein solches erstellt. Dann gilt ab 2010 ein neues Gesetz, so Rechtsanwalt Daniel Golla.
Stirbt ein verwitwetes Elternteil, das jahrelang von der Tochter allein gepflegt worden war, während der Sohn sich nicht kümmerte, so wären bei einem Nachlass von 100.000 € die Pflegeleistungen immerhin mit 20.000 € zu bewerten.

 

Derzeit erben Sohn und Tochter je zur Hälfte. Künftig kann die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen verlangen. Die Schwester erhält vorab 20.000 €, der Rest (100.000 € -20.000 € = 80.000 €) wird nach der Erbquote verteilt. Beide bekommen also 40.000 €. Im Ergebnis erhält die Schwester somit 60.000 €.
Diese erbrechtlichen Ausgleichsansprüche sind in Zukunft unabhängig davon, ob das Kind, welches die Pflegeleistungen erbracht hat, dafür auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat.
Ob damit Streit vermieden wird, muĂź jeder selbst beurteilen - und ggf. doch ein Testament erstellen, worin er die Verteilung nach der eigenen Vorstellung regelt.

rechtsanwaelte