Der aktuelle Rechtsfall
Neue Gesetze für Kronzeugen und Opferanwälte

Ein „Kronzeuge“ ist ein kooperationsbereiter Straftäter (fast immer ein Mittäter), der wichtige Informationen zur Aufklärung von Straftaten preisgibt, negativ ausgedrückt also seine Kumpels verpfeift, so der Fuldaer Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer.

Nach der Kronzeugenregelung kann das Gericht die Strafe des Kronzeugen mildern oder es kann auch ganz von Strafe absehen werden. Seit 1. September 2009 gilt die Kronzeugenregelung nun für alle mittelschweren und schweren Straftaten, wenn die Kooperation vor Eröffnung der Hauptverhandlung erfolgt. Die damit eröffneten Chancen sollten (Mit-)Täter unbedingt frühzeitig mit einem Anwalt besprechen.

Im Bereich des Schutzes von Opfern in Strafverfahren gilt ein neuer § 395 StPO, der es in weitem Umfang erlaubt, sich als Nebenkläger anzuschließen. So etwa auch für Opfer von Raub, Erpressung oder anderen Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter. Auch sie können jetzt Nebenkläger sein. Daneben wurde der Kreis der Opfer erweitert, die – unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen – Anspruch auf einen kostenlosen, vom Staat bezahlten Opferanwalt haben. Dadurch wird es Opfern vereinfacht, Entschädigungen ohne langwierige und teure Zivilprozesse direkt im Strafprozeß zugesprochen zu erhalten. Dies wurde bisher viel zu wenig genutzt.
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