Der aktuelle Rechtsfall
Neue Ehe – weniger Unterhalt für Ex

Wer erneut heiratet, braucht weniger Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten zu zahlen, so ADJULEX Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Daniele Heinzerling. Der Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe entschied, daß für die geschiedene wie für die neue Ehefrau gleiche Maßstäbe beim Unterhalt gelten müssten.
Bisang war bei der Berechnung des Unterhalts für den Exgatten rechnerisch unberücksichtigt geblieben, daß ein neuer Ehegatte unterhaltsberechtigt ist. Nur Kinder der zweiten Ehe minderten die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Im  konkreten Fall (Urteil vom 18.11.2009, XII ZR 65/09) wurde nun geklärt, daß die Unterhaltshöhe des Exgatten so zu ermitteln ist, als wäre die neue Ehe ebenfalls geschieden.

Die Richter rechneten für einen unterhaltspflichtigen Mann mit 4000 Euro Einkommen vor: Bishlang stand der Exfrau die Hälfte seines Einkommens, also 2000 Euro zu. Den Rest, also 2000 Euro, mussten sich der Mann und seine neue Ehefrau teilen. Künftig gilt: Das Einkommen von 4000 Euro muss unter allen dreien gleichmäßig aufgeteilt werden: Jedem stehen 1333 Euro zu. Also 667 Euro gespart.
Geändert wurde auch, daß sich die neue Gattin nicht auf eine „Hausfrauen-Ehe“ berufen und eine eigene Erwerbstätigkeit ablehnen kann, wenn gleichzeitig die Exfrau verpflichtet ist zu arbeiten. Anders natürlich bei der Erziehung von Kindern in der neuen Ehe. Rechtzeitige Beratung bei ADJULEX kann hier entscheidende Weichen stellen!.

rechtsanwaelte