Der aktuelle Rechtsfall
Arzt zahlt 1,4 Mio. € Schadenersatz

Ein Münchner Frauenarzt hat sich am 30.11.2009 in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung von 1,43 Mio € Schadenersatz verpflichtet, nachdem ihm das Landgericht München in einem Teilurteil (9.6.2008 – 9 O 14628/04) zu einer Ersatzleistung (Höhe offengelassen) verurteilt hatte, berichtet der Fuldaer Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer.

Der Arzt hatte bei seiner schwangeren Patientin keinen HIV-Test gemacht. Ihr heute 8-jähriges Kind hatte nach der Geburt gesund gewirkt. Die Ärzte stellten später aber fest, dass der Säugling Aids hat. Da nach und vor der Geburt keine sofortige AIDS-Therapie eingeleitet worden war und die Frau ihr Kind stillte, infizierte es sich, sodass es heute schwer geistig und körperlich behindert ist.

Der Gynäkologe hatte argumentiert, er habe seine Patientin nicht gefragt, ob sie einen HIV-Test machen wolle, weil sie erkennbar keiner Risikogruppe angehöre. Bei ihr sei keine HIV-Infektion zu erwarten gewesen. Sie hätte es als Affront empfinden können, nach einem AIDS-Test gefragt zu werden.

Nach Auffassung des Gerichts gehört es zum Standard, Schwangeren einen HIV-Test anzubieten. Nur wenn der Patient den Test ablehnt und der Arzt dies beweisen kann, haftet er nicht für die Folgen der HIV-Infektion. Eine Übertragung auf den Säugling kann nämlich bei Kenntnis der Infektion in 99 % der Fälle verhindert werden.

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