Der aktuelle Rechtsfall
Wohnung ist kein Büro

Die gemietete Wohnung darf nur in engen Grenzen als gewerbliches Büro genutzt werden, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer, Fulda, die Grenzen der Mietnutzung.

Mit Urteil vom 14.7.09 – VIII ZR 165/08 hatte der Bundesgerichtshof über eine „Nutzungsänderung“ zu entscheiden, nachdem ein Mieter tagsüber einen Angestellten in der Wohnung als Bürokraft beschäftigt hatte. Der Vermieter war damit nicht einverstanden und mahnte ihn erfolglos ab, worauf vermieterseits fristlos gekündigt wurde.  Der BGH gab dem Vermieter Recht. Er schränkte aber zugleich ein, daß der Vermieter im Einzelfall doch verpflichtet sein könne, eine Büronutzung zu dulden.

Etwa dann, wenn es nach Art und Umfang der Tätigkeit oder auch durch etwaigen Publikumsverkehr  zu keiner weitergehenden Einwirkung auf die Mietsache kommt, als bei üblicher Wohnungsnutzung. Wer also im wesentlichen allein, ohne viele Besucher etwa einer Schreibtischtätigkeit nachgehen will, darf das auch in einer Mietwohnung tun. Letztlich ist das meist günstiger, als teurere Büromieten zu zahlen. ADJULEX Rechtsanwälte hat auch im Jahr 2010 die Hotline 0800 – 700 333 06 für Sie geschaltet.

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