Der aktuelle Rechtsfall
Berufsverbot wegen Steuerhinterziehung

AnlĂ€sse fĂŒr Probleme mit dem Finanzamt gibt es hĂ€ufig. Schwarzgeld, auslĂ€ndische ZinseinkĂŒnfte, Schenkungen. Wer die Angabe in der SteuererklĂ€rung planvoll vergißt, begeht Steuerhinterziehung, so der Fuldaer Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer.
Die Folgne können bis zum Berufsverbot reichen. Im konkreten Fall ging es um einen niedergelassenen Arzt, der erhebliche Praxisgewinne nicht versteuert hatte. Wegen Steuerhinterziehung wurde er deshalb zu zwei Jahren Haft auf BewÀhrung verurteilt. Soweit so schlecht, aber nicht ungewöhnlich.

Daraus aber schließen, er sei im Beruf „unzuverlĂ€ssig“, die Approbation zu entziehen und ein Berufsverbot zu verhĂ€ngen, ist neu.

Dennoch hat das Oberlandesgericht in LĂŒneburg am 4.12.2009 (Az: 8 LA 197/09) entschieden, der Arzt „sei zur AusĂŒbung seines Berufes durch sein schwerwiegendes steuerliches Fehlverhalten unwĂŒrdig, obwohl er sich „medizinisch nie irgendetwas zu Schulden“ habe kommen lassen. Das Gericht entzog die Approbation.

Obgleich andere Prominente jĂŒngst glimpflicher davonkamen, erfolgte hier die totale wirtschaftliche Vernichtung einer Existenz. Deshalb kann der Rat nur zu Ă€ußerster Vorsicht lauten - und wenn die Fahndung kommt, versierte Hilfe des Wirtschaftstrafrechtlers von ADJULEX herbeizurufen.

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rechtsanwaelte