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AnlĂ€sse fĂŒr Probleme mit dem Finanzamt gibt es hĂ€ufig. Schwarzgeld, auslĂ€ndische ZinseinkĂŒnfte, Schenkungen. Wer die Angabe in der SteuererklĂ€rung planvoll vergiĂt, begeht Steuerhinterziehung, so der Fuldaer Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer. Die Folgne können bis zum Berufsverbot reichen. Im konkreten Fall ging es um einen niedergelassenen Arzt, der erhebliche Praxisgewinne nicht versteuert hatte. Wegen Steuerhinterziehung wurde er deshalb zu zwei Jahren Haft auf BewĂ€hrung verurteilt. Soweit so schlecht, aber nicht ungewöhnlich.
Daraus aber schlieĂen, er sei im Beruf âunzuverlĂ€ssigâ, die Approbation zu entziehen und ein Berufsverbot zu verhĂ€ngen, ist neu.
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Dennoch hat das Oberlandesgericht in LĂŒneburg am 4.12.2009 (Az: 8 LA 197/09) entschieden, der Arzt âsei zur AusĂŒbung seines Berufes durch sein schwerwiegendes steuerliches Fehlverhalten unwĂŒrdig, obwohl er sich âmedizinisch nie irgendetwas zu Schuldenâ habe kommen lassen. Das Gericht entzog die Approbation.
Obgleich andere Prominente jĂŒngst glimpflicher davonkamen, erfolgte hier die totale wirtschaftliche Vernichtung einer Existenz. Deshalb kann der Rat nur zu Ă€uĂerster Vorsicht lauten - und wenn die Fahndung kommt, versierte Hilfe des Wirtschaftstrafrechtlers von ADJULEX herbeizurufen.
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