Der aktuelle Rechtsfall
Kündigung wegen rabiaten Verhaltens rechtsmäßig

Störungen des Betriesfriedens können eine Kündigung durchaus rechtfertigen, so Rechtsanwalt Dipl.-Betriebswirt Oliver Hezel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Eine 31-jährige Verkäuferin war seit acht Jahren bei einer Bäckerei beschäftigt. Mit einer neuen Azubi kam sie aber irgendwie gar nicht zurecht, kritisierte sie auch vor Kunden. Nach Aufforderungen, ihr Verhalten zu ändern und mehreren Personalgesprächen beim Chef warf die Verkäuferin der Auszubildenden schließlich vor, sie würde sie anschwärzen. Dabei gestikulierte sie mit der Hand ganz nah an deren Hals. Die Auszubildende brach in Tränen aus. Am Folgetag wurde die Verkäuferin erneut angewiesen, gegenüber der Auszubildenden und Kolleginnen einen angemessenen Ton zu wahren sowie Beschimpfungen und Bedrohungen zu unterlassen. Das sei ihre letzte Chance.

Als Reaktion darauf fuhr die Verkäuferin in die Filiale und drohte: „Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt“. Nun erhielt sie die fristlose Kündigung und zwar zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 21.10.2009 – 3 Sa 224/09) entschied. Wer seine Arbeitskollegen bedroht und beleidigt, müsse mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gelte insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber das Verhalten vorher bereits einmal angemahnt habe. Ein solches Verhalten könne den Betriebsfrieden zerstören und eine gedeihliche Zusammenarbeit unmöglich machen.
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