Der aktuelle Rechtsfall
„Ca.“-Mietfläche irrelevant

Wenn es um die Höhe einer dem Mieter zustehenden Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung geht, ist ein vertraglicher „ca.“-Zusatz irrelevant, so der Fuldaer Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer.
Der BGH hatte über einen Mietfall wegen Rückzahlung „zuviel“ bezahlter Miete zu urteilen. Im Mietvertrag hatte der Vermieter die Wohnfläche mit „ca 100 qm“ angegeben. Tatsächlich sind es lediglich 81 qm. Über die 5 Jahren seit Bestehens des Mietverhältnisses ergab das rund 6.800 Euro.Der Vermieter meinte, dass wegen des „ca.-Zusatzes“ zumindest eine zusätzliche Toleranzschwelle zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sei.

Wenn ĂĽberhaupt eine Minderung, mĂĽsse diese ausgehend von max. 95 qm berechnet werden, also geringer ausfallen.

Nein, urteilten die obersten Zivilrichter (Urteil vom 10.3.2010, Az. VIII ZR 144/09). Dem relativierenden Zusatz „ca.“ komme für die Bemessung der Mietminderung keine Bedeutung zu. Die Minderung solle die Herabsetzung der Gebrauchstauglichkeit ausgleichen, deshalb müsse die Höhe des Minderungsbetrages dem Umfang der Mangelhaftigkeit entsprechen. Mieter und Vermieter sollten deshalb Wohnflächen exakt feststellen.

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