Der aktuelle Rechtsfall
Mehr Rechte für Handelsvertreter und Vermögensberater

Handelsvertreter erhalten Provisionen für abgeschlossene Geschäfte mit Kunden, aber auch dafür, dass sie neue Kunden gewinnen. Scheidet ein Handelsverter aus seinem Unternehmen aus, muss ihm der Unternehmer diese Neukunden 
quasi abkaufen, so ADJULEX Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Mayer.

Streit gibt es vor allem bei Vermögensberatern. Steht diesen der Anspruch aus § 89b HGB überhaupt zu und wenn ja, um die Höhe der Ausgleichsansprüche beim Ausscheiden. Gegen eine große deutsche Vermögensberatungsgesellschaft hat sich jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt/M. festgelegt und schließt sich damit dem Europäischen Gerichtshof an.

Alle im Strukturvertrieb Tätigen haben den Anspruch auf Ausgleich beim Ausscheiden und die tatsächliche Höhe der künftigen Provisionen aus den Neugeschäften ist nicht maßgeblich. Besser noch, eine seit etwa einen Jahr geltende europarechtliche Änderung gibt danach auch in Altfällen gegenüber dem Ex-Chef Recht. Das ist für alle hoch interessant, die insbesondere mit Erfolgsprovisionen gearbeitet haben.

ADJULEX Hotline 0700 800 333 07 berät Sie kompetent und sicher auch zum Thema Ausgleichsansprüche.

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