Der aktuelle Rechtsfall
Chance für unverheiratete Väter: Bundesverfassungsgericht kippt alleiniges Sorgerecht der Mütter

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte lediger Väter, für Kinder aus einer nicht ehelichen Beziehung gemeinsames Sorgerecht zu erhalten. Es hat jetzt die geltende Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Damit können ledige Mütter nicht mehr dem Vater ohne Grund das Sorgerecht für das gemeinsame Kind verweigern, teilt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Daniele Heinzerling, ADJULEX Rechtsanwälte Steuerberater mit.

Bisher erhielt der unverheiratete Vater das Mitsorgerecht fĂĽr sein Kind nur, wenn die Mutter zustimmte und gemeinsam eine Sorgeerklärung abgegeben wurde. Die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht fuĂźt auf einem Beschluss des  Europäischen

Gerichtshofs von Dezember 2009. Damals wurde gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge und damit gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Dabei sei es Kindern gleichgültig, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, bis Ende 2010 eine neue gesetzliche Regelung zugunsten der ledigen Väter zu beschließen. In der Übergangszeit – so die Verfassungsrichter jetzt (BVerfG, Urt. v. 3.8.2010, 1 BvR 420/09) – sollen die Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Für Väter besteht schon jetzt die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich einzufordern, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern wollen.
Rechtsanwältin Daniele Heinzerling berät Sie gerne. ADJULEX Hotline 0800 700 333 06.

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