Der aktuelle Rechtsfall
Arbeitsunfall in der Mittagspause

Ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, davon hängt bei Arbeitnehmern viel ab, etwa Rentenansprüche, so Prof. Dr. Volker Mayer, ADJULEX Rechtsanwälte Steuerberater in Fulda.
Im konkreten Fall wohnte der Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände und fuhr aber in seiner nur 30 minütigen Mittagspause mit dem Motorrad zu seiner Freundin, um dort zu Mittag zu essen. Eines Tages erlitt er auf der Fahrt einen schweren Verkehrsunfall. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung, daß es ein Arbeitsunfall war.
Die gesetzliche Unfallversicherung meinte, es habe sich nicht um einen versicherungsrechtlich geschützten Weg zur Nahrungsaufnahme gehandelt. Sie lehnte alle Ansprüche daher ab. Im Vordergrund habe hier vielmehr die Motivation gestanden, die Mittagspause in der Gesellschaft der Freundin zu verbringen. Dem widersprach das Bundessozialgericht (Urteil vom 27.04.2010, B 2 U 23/09 R).

Das Zurücklegen eines Weges in der betrieblichen Mittagspause mit der Handlungstendenz, sich an einem anderen Ort zu verköstigen, diene der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und sei daher versichert. Dies gelte auch dann, wenn der Weg im Verhältnis zur Pause (hier ca. 18 Minuten Fahrtdauer) sehr lang sei. Das entscheidende Merkmal einer Ruhepause sei lediglich, dass der Arbeitnehmer von der Ausführung von Tätigkeiten suspendiert sei, so das Gericht. Der Gesetzgeber habe Arbeitnehmern aber keine Vorgaben für Verhaltensweisen in der Pause gemacht. Den Ort der Essenseinnahme dürfe der Arbeitnehmer frei wählen.

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