Der aktuelle Rechtsfall
Mutter haftet für Krankenhauskosten

Aufgrund einer akuten Erkrankung brachte eine junge Mutter ihre Tochter zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Der getrennt lebende Ehemann wusste nichts davon. Dem Krankenhaus gegenüber erklärte sie im Aufnahmeformular, dass die Tochter im Rahmen der Familienversicherung bei der AOK über den Ehemann mitversichert sei. Dies stellte sich jedoch später als Irrtum heraus, denn die AOK lehnte die Übernahme der Kosten in Höhe von rund 10.000 € ab. Daraufhin stellte das Krankenhaus ihr die Kosten in Rechnung. Die Mutter - sie verfügte über kein eigenes Einkommen - lehnte die Zahlung nun mit der Begründung ab, sie habe mit dem Krankenhaus keinen entgeltlichen Behandlungsvertrag geschlossen. Sie habe nicht

gewusst, dass der Ehemann und damit auch das Kind nicht krankenversichert seien, der Ehemann habe jedenfalls zum Zeitpunkt der Einlieferung ganztägig gearbeitet.

Diesen Argumenten folgte der BGH nicht. Die Mutter trage alleine (wie alle Patienten) das Risiko, dass das von ihr zur Behandlung gebrachte Kind krankenversichert war. Die Mutter muss nunmehr alle Kosten ersetzen, wird jedoch im Rahmen der Unterhaltspflicht des Ehemannes zumindest einen Teil von ihm verlangen können (BGH, Urteil vom 28.4.05 - 15 O 77/02).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, Fulda

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