Der aktuelle Rechtsfall
Zwangsräumung von Wohnraum - eine kos-tengünstige Alternative

Bei Räumungsklagen gegen Mieter wurden bislang die Herausgabe der Wohnung stets nur zusammen mit deren Räumung vollstreckt, was oft zu einer erheblichen Kostenbelastung des Vermieters in Form von Möbelspeditions- bzw. Einlagerungskosten führte. Die Kosten beliefen sich oft auf mehr als 3.000 Euro, so der Fuldaer Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.

 

Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Beschluss vom 17.11.2005 (Az. I ZB 45/05) einen Weg zur Reduzierung solcher Kosten aufgezeigt. Macht der Gläubiger am gesamten Hausrat des Mieters ausdrücklich sein Vermieterpfandrecht geltend und beschränkt er sodann seinen Vollstreckungsauftrag auf die Herausgabe der Wohnung, so hat der

 

Gerichtsvollzieher den Hausrat des Mieters in der Wohnung zu belassen, auch wenn es sich dabei überwiegend um unpfändbare Gegenstände handeln sollte. Der mit der Herausgabevollstreckung beauftragte Gerichtsvollzieher habe weder das Recht noch die Pflicht, die Rechtmäßigkeit des geltend gemachten Vermieterpfandrechts zu prüfen, so der BGH. Am 4.7.2006 hat nun in einem Fall von Rechtsanwalt Dr. Mayer auch das Amtsgericht Fulda erstmals diese Entscheidung umgesetzt (Az. 53 M 2709/06). Es sei Sache des Mieters, anschließend die Freigabe des nicht pfändbaren Teiles seines Hausrates vom Vermieter zu verlangen und die Kosten der Räumung selbst zu tragen.

Die Vorgehensweise ist gerade auch in solchen Fällen sinnvoll, wo die Bewohner gar nicht mehr in der Wohnung leben. Eine vermieterfreundliche Entscheidung, die Räumungsklagen deutlich billiger machen.

rechtsanwaelte