Der aktuelle Rechtsfall
Eigentümer haftet nicht für seinen Mieter

Wenn Mieter Ärger mit dem Grundstücksnachbarn bekommen, haftet der Vermieter als Eigentümer zumeist nicht für das Verhalten seiner Mieter.
Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, Fulda, berichtet von einem Wohnungsbrand, bei dem die Fassade des angebauten Nachbarhauses stark durch den abziehen-den Qualm verrußt wurde. Als Brandursache kam sowohl ein technischer Defekt als auch ein unsachgemäßer Umgang des Mieters mit einer Halogenlampe in Betracht, genau aufgeklärt werden konnte die Sache aber nicht.
Da beim Mieter der Eigentumswohnung wenig zu holen war, verlangte der geschädigte Eigentümer des Nachbarhauses von der Eigentümergemeinschaft insgesamt und dem betroffenen Eigentümer der Wohnung, in der der Brand ausgebrochen war, Schadenersatz. Es kam darüber zum Rechtstreit. Der

Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 27.1.2006, Az. V ZR 26/05 schließlich zu Gunsten des einzelnen Eigentümers: Für eine fahrlässige Brandstiftung seines Mieters habe der Eigentümer (Vermieter) in der Regel nicht einzustehen. Der Eigentümer könne für Störungshandlungen seines Mieters nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn er dem Mieter die Wohnung mit der Erlaubnis zur Vornahme störender Handlungen überlassen habe oder es unterlasse, die Mieter von Störungen abzuhalten. Für den Vermieter habe auch keine Veranlassung bestanden, den Mieter auf besondere Feuergefahren hinzuweisen.

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