Der aktuelle Rechtsfall
Mieter wollte Anwaltskosten sparen – und hat Wohnungskündigung verschuldet

Mieter verlassen sich bei Mietminderungen häufig auf Ratschläge von vermeintlichen Fachleuten – und können sich dabei große Probleme einhandeln, wie der aktuelle Rechtsfall von Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, Fulda, beweist.
Der Mieter zahlte über ein halbes Jahr lang kein Geld für die Betriebskosten. Der Grund: Der Vermieter hatte trotz Aufforderung keine Fotokopien der Rechnungsbelege zu Betriebskostenabrechnungen für vergangene Jahre übersandt. Dabei wähnte sich der Mieter im Recht. Der Mieterschutzverein hatte ihm zum Einbehalt der Zahlungen geraten, bis die Fotokopien vorgelegt würden.
Nachdem die rückständigen Zahlungen die Summe von zwei Monatsmieten überschritten hatten, erklärte der Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses  und erhob schließlich Räumungsklage beim Amtsgericht, das den Mieter daraufhin zur Räumung der Wohnung verurteilte.

 

Der BGH bestätigte nun in seinem Urteil vom 25.10.06 - VIII ZR 102/06 die Rechtmäßigkeit der Kündigung, denn der Mieter habe durch sein Verhalten seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt. Zwar treffe den Mieter kein eigenes Verschulden, weil er ja der entsprechenden Empfehlung des Mieterschutzvereins gefolgt sei, dieser habe aber falsch beraten. Dem Mieter stehe nämlich grundsätzlich kein Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zu. Letzteres sei zwar um-stritten gewesen, dann aber im Frühjahr 2006 endgültig vom BGH so entschieden worden.
Den Schaden hat nun der Mieter. Er muss dich die mangelhafte Beratungsleistung wie eigenes Verschulden zurechnen lassen und ausziehen. Anwaltli-cher Rat wäre da sehr viel günstiger gewesen.

rechtsanwaelte