Der aktuelle Rechtsfall
Schuldner entziehen sich Pfändungen

Droht Schuldnern die Zwangsvollstreckung, wird gerne eingewandt, daß vorhandenes Vermögen einem anderen gehöre, kennt Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer die Tricks und Schliche.
In einem jüngst vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.12.2006, Az.: IX ZR 92/05, entschiedenen Fall hatte der Gerichtsvollzieher den neuen Audi A6 eines unverheirateten Paares wegen Schulden des Mannes gepfändet.
Dagegen wehrte sich die vermögende Partnerin mit dem Einwand, dass sie alleinige Eigentümerin des gepfändeten Autos sei und nicht der Lebenspartner. Da Sie keine Schulden habe, und auch sonst nicht für die Schulden des Partners hafte, müsse die Pfändung aufgehoben werden. Beweisen konnte sie ihr Eigentum allerdings nicht, auch später konnte die Eigentumsfrage nicht geklärt werden.

Der BGH entschied zugunsten der Frau. Als „Nicht-Ehefrau“ müsse sie nichts beweisen. Der pfändende Gläubiger müsse vielmehr den Eigentumsnachweis in diesem Fall führen. Der PKW müsse daher zu-rückgegeben werden.
Anders ist die Rechtslage bei Ehepaaren: Hier muss der benachteiligte Ehepartner den Eigentumsnachweis erbringen, denn bei unklaren Eigentumsverhältnissen wird nach § 1362 BGB zu Gunsten des Gläubigers „unterstellt“, dass der gepfändete Gegenstand dem Ehepartner gehört, der auch Schuldner ist. Diese für Ehepaare geltenden Regeln können nach Ansicht des BGH aber nicht auf Partnerschaften ohne Trauschein angewendet werden. Als professioneller Anwalt kann in der Zwangsvollstreckung aber schon immer ebenso trickreich gegen solche Vermögensverschleierungen vorgegangen werden.

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