Der aktuelle Rechtsfall
Verschenken und Vererben von Immobilien wird bald teuer!

Endlich hat das Bundesverfassungsgericht das Erbrecht neu geregelt (31.1.07, Az. 1 BvL 10/02). Eine gute Nachricht gibt Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, Fulda, vorweg: der Gesetzgeber hat bis Ende 2008 Zeit, auf die Verfassungswidrigkeit der Immobilienwerte zu reagieren. Die schlechte Nachricht: Die Bewertungen von Betriebs-, Grundvermögen/Immobilien, Anteile von Kapitalgesellschaften, sowie Land- und Forstwirtschaft verstoßen gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz und sind somit verfassungswidrig.
Im Ergebnis bedeutet dies für die Immobilieneigentümer und deren Erben, dass die Immobilien/Grundstücke spätestens ab 1.1.2009 steuerlich höher bewertet werden und sie unter

befindet, sollte die verbleibende Zeit nutzen und reagieren. Das Übertragen von Immobilien zu Lebzeiten auf die eigenen Kinder führt derzeit noch zu erheblichen Steuereinsparungen, ohne dass mit einer solchen vorzeitigen Übertragung die Kontrolle über den verschenkten Vermögensgegenstand verloren geht.
So können Eltern sich etwa vertraglich von Ihren Kindern garantieren lassen, dass Sie lebenslang im Haus wohnen bleiben dürfen, dass Sie weiter die Miete für die verschenkte Immobilie erhalten, oder dass ihre Sprösslinge ihnen künftig eine Zusatzrente überweisen. Viele Varianten sind denkbar.
Wichtig ist, die Weichen rechtzeitig zu stellen und sich professionell beraten lassen. Ein falscher Rat kann mitunter fatale Folgen auslösen.

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