Der aktuelle Rechtsfall
Unternehmensbilanzen künftig für alle einsehbar – Holding-Struktur dient Geheimhaltung

Seit 01.01.2007 gelten für alle offenlegungspflichtigen Unternehmen, insbesondere auch für alle „kleinen“ GmbHs eine Reihe gravierender Änderungen. Künftig kann jedermann die streng gehüteten Finanzdaten einsehen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.
Diese Unternehmen waren und sind nicht nur zur Erstellung, sondern auch zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Die Rechnungsunterlagen müssen nun nicht mehr beim Handelsregister, sondern beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln) auf elektronischem Wege (Word, Excel- oder XML-Format) eingereicht werden. Nur übergangsweise bis 31.12.2009 ist Papierform noch möglich.

Die Daten werden sodann in das neu geschaffene Unternehmensregister eingestellt, wo sie von jedermann im Internet unter www.unternehmensregister.de eingesehen werden können. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Bei Verstößen wird von Amts wegen ein Ordnungsgeld zwischen 2.500,- € und 25.000,- € verhängt. Das Ordnungsgeld kann abgewendet werden, wenn in-nerhalb von 6 Wochen nach der Ordnungsgeldandrohung die Rechnungsunterlagen nachgereicht werden. Zur Ãœberwachung wurde eigens das Bundesamt für Justiz in Bonn geschaffen. Der Offenlegung kann nur durch fingierte Holding-Gesellschaften entgangen werden. Die Spezialisten von ADJULEX Rechtsanwälte helfen Ihnen weiter.

 

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