Der aktuelle Rechtsfall
Wie oft darf eine Mietwohnung besichtigt werden?

Besichtigungen beim Verkauf vermieteter Eigentumswohnungen, nach einer Kündigung oder nur zur Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit sind oft Zankapfel zwischen Vermieter und Mieter. Was Recht ist, sagt Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer.
Im Sommer hatte ein Vermieter die Wohnung bereits zweimal eingehend kurz hintereinander, einmal in Begleitung seiner Freundin, das andere Mal in Begleitung des Architekten besichtigt. Einen erneuten Besichtigungswunsch des Vermieters im folgenden Frühjahr lehnte der Mieter ab. Zu Recht? Nachdem der Vermieter vor verschlossener Türe stand, kam es darüber zum Rechtsstreit, den das AG Hamburg (Urteil vom 23.2.2006 – 49 C 513/05) nach den Regeln der allgemein anerkannten Rechtslage in diesen Fällen entschied.
Der Vermieter kann das Recht zu Besichtigungen im Mietvertrag regeln, Besichtigungen

ohne Vorankündigung sind aber immer unzulässig. Auch ohne vertragliche Vereinbarung steht dem Vermieter ein Besichtigungsrecht zu, jedoch nur, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine Be-sichtigung der Mietsache im Interesse der Bewirtschaftung des Objekts erforderlich machen, etwa bei Kündigungen.
In jedem Fall aber ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen. Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge erhoben werden. Der Vermieter unterlag in diesem Rechtsstreit. Selbstverständlich können aber mehrfach Mietinteressenten zwecks Neuvermietung eine Wohnung besichtigen, solange bis diese vermietet ist.

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