Der aktuelle Rechtsfall
Fahrverbot für betrunkene Radfahrer

Von jedem, der im Straßenverkehr betrunken ein Fahrzeug führt, und hierzu zählt auch ein Fahrrad, kann eine MPU (Idiotentest) verlangt werden, darauf weist der Fuldaer Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer hin.
Ein Radfahrer, der keinen Führerschein besitzt, war nachts mit einem unbeleuchteten Fahrrad in Schlangenlinien fahrend einer Polizeistreife aufgefallen. Der Alkoholtest ergab einen Wert von 1,67 Promille. Der Vorfall war Anlass für die Straßenverkehrsbehörde, ihn aufzufordern, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Frage seiner Eignung zum Füh-ren von Fahrzeugen vorzulegen. Als der Betroffene die Aufforderung ignorierte, erteilte ihm die Behörde Fahrverbot für das Führen von – erlaubnisfreien – Fahrzeugen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt (Az: 3 L 295/07) bestätigte am 27.3.07 die Entscheidung der Behörde.

Werde das Gutachten unberechtigt nicht vorgelegt, könne daraus auf die fehlende Eignung zum Führen von Fahrzeugen geschlossen und ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Kein Hinderungsgrund sei es, wenn der Betroffene aus finanziellen Gründen zur Einholung eines Gutachtens nicht in der Lage sei. Gegen die Anordnung der MPU kann aber fristgerecht Einspruch eingelegt werden.
Handelt es sich statt um ein Fahrrad um ein (erlaubnisfreies) Mofa, droht den Fahrern zusätzlich ein Bußgeld und Fahrverbot. Dies weiterhin auch dann, sie mit ihrem Gefährt beispielsweise eine rote Ampel auf dem Bürgersteig umfahren. So entschieden vom OLG Hamm (Beschluss vom 25.4.07; Az: 2 Ss Owi 222/07).

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