Der aktuelle Rechtsfall
Gericht stärkt Vermieter-Rechte

Vermieter können bei Mängeln in Wohnungen auf volle Mietzahlung bestehen bis die Mängel bewiesen sind.
Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, Fulda, weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 1.6.07 hin, der die rechtliche Stellung von Vermietern deutlich stärkt. Vermieter bekommen im Wege des Urkundsverfahrens bloß aufgrund der Vorlage des Mietvertrags Mietzahlungen in vertraglich vereinbarter Höhe zugesprochen, ohne Rücksicht auf behauptete Mängel. Mieter können dann nur im Nachverfahren Rückzahlungen durchsetzen (Az: BGH VIII ZR 216/04). Früher konnten sie bei Mängeln die Miete sofort kürzen. Bestritt der Vermieter die behaupteten Mängel, musste er die rückständige Miete aufwendig einklagen.

Diese Vorgehensweise hat für Vermieter den klaren Vorteil, daß nicht sie gezwungen sind, selbst aktiv zu werden, sondern die Mieter den vermeintlich überzahlten Betrag bei Gericht zurückfordern müssen. Und das ist diesen häufig zu aufwendig, weshalb eine weitere Auseinandersetzung dann unterbleibt.

rechtsanwaelte